Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Heilpraktiker zu werden?
Wie läuft die Heilpraktikerprüfung ab?
Wie und wo kann ich mich für die Heilpraktikerprüfung anmelden?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Und danach? Wichtige Informationen zum Heilpraktikerberuf
Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) verabschiedet.
Dieses Gesetz ist auch für Heilpraktikeranwärter relevant, weil es Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der Zulassungsvoraussetzungen zum Heilpraktikerberuf vorsieht.
Folgendes ist jetzt für Dich wichtig:
Die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern wird nun bundesweit vereinheitlicht, so dass die einzelnen Bundesländer die Prüfung nicht mehr unterschiedlich handhaben können.
Es wurden bundeseinheitliche Richtlinien für die Heilpraktikerprüfung festgelegt, die sicher stellen sollen, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.
Fazit:
Der Heilpraktikerberuf bleibt gesichert, die Überprüfung wird in einigen Bundesländern deutlich anspruchsvoller. Dies ist angesichts der jüngsten Vorfälle in einer Heilpraktikerpraxis in Brüggen-Bracht, die ein großes Medienecho nach sich zogen, verständlich und wünschenswert.
Noch wichtiger als bisher ist es daher für Heilpraktikeranwärter, eine gründliche und wissenschaftlich fundierte Heilpraktikerausbildung zu absolvieren, um auch unter den verschärften Prüfungsbedingungen sicher und souverän bestehen zu können.
Am 7.12.2017 hat das Bundesministerium für Gesundheit die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnnen und -anwärtern veröffentlicht.
In diesen für alle Überprüfungen verbindlichen Leitlinien werden folgende Schwerpunkte der Heilpraktikerprüfung festgelegt:
Rechts- und Berufkunde
Notfallsituationen
Kommunikation
Medizinische Kenntnisse
Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse
Die Überprüfung soll auch dazu dienen, festzustellen, ob der Kandidat in der Lage ist
Mündlich-praktische Überprüfung
In der mündlichen Prüfung sollen auch praktische Aufgaben enthalten sein, die vom Kandidaten während der Überprüfung durchzuführen sind.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
In Berlin teilen sich zwei Gesundheitsämter die Durchführung der Heilpraktikerprüfung:
Für die Bezirke
ist das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg zuständig.
Für die Bezirke
ist das Gesundheitsamt Lichtenberg zuständig.
Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Berlin hast, richtest Du ein formloses Bewerbungsschreiben für die Heilpraktikerüberprüfung an Dein zuständiges Gesundheitsamt.
Dem Bewerbungsschreiben legst Du bei:
Später wird das Gesundheitsamt weitere Unterlagen anfordern:
Die genauen Zulassungsbedingungen und erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sowie Informationen über die fälligen Gebühren findest Du, wenn Du oben auf die Links zu den jeweiligen Gesundheitsämtern klickst.
Die schriftlichen Überprüfungen finden zweimal im Jahr statt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.
Zurzeit beträgt die Wartezeit ca. 1 bis 1,5 Jahre ab Antragstellung.
Die Gesamtgebühr für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beträgt in Berlin 400 €.
Diese ist in drei Teilbeträgen zu entrichten:
Viele interessante Fakten und wissenswerte Informationen zum Berufsbild des Heilpraktikers findest Du auf der Webseite Heilpraktiker Fakten, die vom Berufsverband Bund Deutscher Heilpraktiker betrieben wird. Schau doch mal rein!